AGB

I. ALLGEMEINES

Nachstehende Liefer- und Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteile für die gegenwärtigen und die künftigen Lieferverträge, sofern nicht im Vertrag ausdrücklich abweichende Bestimmungen schriftlich vereinbart werden. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers werden ausgeschlossen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Durch die Erteilung von Aufträgen anerkennt der Besteller diese Lieferbedingungen als rechtsverbindlich. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen unwirksam sind, verbleiben die restlichen Bedingungen verbindlich.
 

II. AUFTRAGSANNAHME UND LIEFERPFLICHT

1) Der Umfang der Bestellung ergibt sich aus dem Angebot und/oder der schriftlichen Auftragsbestätigung der STEP.DPA GmbH Bei mündlichen, telegrafischen oder telefonischen Bestellungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung der STEP.DPA GmbH maßgebend. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind sämtliche Angebote freibleibend. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
 
2) Lieferungen erfolgen ab STEP.DPA GmbH auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
 
3) Transportschäden müssen beim Empfang der Ware sofort schriftlich angezeigt werden. Bei Bahntransporten ist von der Güterabfertigung eine bahnamtliche Bescheinigung zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen über den Schaden zu verlangen. Wird versäumt, diese Bescheinigung zu beschaffen, wird jeder Ersatzanspruch abgelehnt.
 
4) Die vereinbarte Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten, ist aber insbesondere bei Maschinenschäden, Schwierigkeiten bei der Rohstoffbeschaffung und in allen Fällen von höherer Gewalt nicht verbindlich. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzug bzw. die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist erst nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist zulässig.
 
5) Teillieferungen, Mehrlieferungen und Minderlieferungen sind zulässig.
 
6) Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder bei Unterlieferern, Fälle der höheren Gewalt, Krieg, Aufruhr, Aussperrung, Streik, Brand, Beschlagnahme und Ausschuß eines wichtigen Arbeitsstückes, Einschränkung der Energieversorgung sowie der verspätete Eingang wesentlicher Rohstoffe befreien STEP.DPA GmbH von der Einhaltung der Lieferfristen. STEP.DPA GmbH ist aber verpflichtet, sich im besonderen Maße nach Wegfall der Hemmnisse um eine rasche Lieferung zu bemühen. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Im Falle objektiver Unmöglichkeit der Lieferung und Leistung haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten bzw. gilt dieser als aufgehoben. STEP.DPA GmbH ist berechtigt, die bestellten Waren auf Kosten des Bestellers und für dessen Rechnung und Gefahr anderweitig einzulagern, wenn die Abnahmeverpflichtung um länger als eine Woche verzögert wird.
 
 

III. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1) Die Preise gelten ab Hauptsitz oder Niederlassung der step STEP.DPA GmbH ausschließlich Verpackung und Fracht. Diese werden extra berechnet. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, es sei denn, es handelt sich um Paletten, die Eigentum von der STEP.DPA GmbH sind.
 
2) Erst-, Zweit- und Dritt-Lieferungen sind bei Versand per Nachnahme zu begleichen, bei persönlicher Abholung oder Anlieferung durch STEP.DPA GmbH bar zu zahlen.
 
3) Ab der dritten Lieferung ist die Ware nach Rechnungsstellung zu zahlen. Zahlungsziel 30 Tage ohne Abzug. Wir gewähren 3% Skonto bis zum 10. Tag. Bei umfangreichen Aufträgen behält sich STEP.DPA GmbH vor, ein Drittel der Auftragssumme nach Erhalt der Auftragsbestätigung, ein Drittel nach Anzeige der Versandbereitschaft und den Rest nach erfolgter Lieferung einzufordern. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die STEP.DPA GmbH nicht zu vertreten hat, so kann STEP.DPA GmbH zwei Drittel der Vertragssumme als Anzahlung verlangen.
 
4) Die Verrechnung mit nicht anerkannten Gegenforderungen, die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sowie unberechtigte Abzüge jeder Art sind unzulässig.
 
 

IV. EIGENTUMSVORBEHALT

Alle Lieferungen erfolgen bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Zinsen und Kosten unter Eigentumsvorbehalt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für die Saldoforderung der STEP.DPA GmbH
 

V. Gewährleistungsansprüche

1) Offensichtliche Mängel müssen sofort nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Maßabweichungen und Farbabweichungen sind unvermeidbar und können nicht beanstandet werden. Ist die Ware infolge von Material- oder Verarbeitungsfehlern mangelhaft, oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist STEP.DPA GmbH verpflichtet, sie nach ihrer Wahl entweder nachzubessern oder kostenlos durch einwandfreie Ware zu ersetzen. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann auch Herabsetzung der Vergütung verlangt werden. Ware, die weder be- oder verarbeitet worden ist, kann nicht beanstandet werden. Beanstandete Ware ist STEP.DPA GmbH unverzüglich vorzulegen.
 
2) Der Auftraggeber muß STEP.DPA GmbH zunächst Gelegenheit zur raschen Nachbesserung geben, soweit ihre Haftung nicht ausgeschlossen ist.
STEP.DPA GmbH haftet für Mängel nur bis zur Höhe der ab dem Tage der Lieferung gültigen Herstellungskosten bzw. bis zu dem Einkaufspreis, zu dem die entsprechende Rohware nachweisbar neu hergestellt bzw. eingekauft werden kann.
 
3) Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Erhalt der Ware. Schadenersatzansprüche bleiben beschränkt auf den Fall des groben Verschuldens oder Vorsatz.
 
 

VI. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

1) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen des Angebotes behält sich STEP.DPA GmbH Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind STEP.DPA GmbH, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurück zu geben.
 
2) Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Maße, sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Step STEP.DPA GmbH behält sich technische Änderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Kaufgegenstand hinsichtlich Funktion und Aussehen nicht grundsätzlich geändert wird.
 
3) Der Auftraggeber bestätigt durch die erfolgte Auftragserteilung, daß von ihm zur Verfügung gestellte Entwürfe, Muster, Designs, Logos, Marken- oder Firmenzeichen sowie Schriftzüge verwendet werden dürfen, insbesondere, daß die hierfür allenfalls erforderlichen Zustimmungen Dritter vorliegen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, daß STEP.DPA GmbH von ihr gefertigte Entwürfe, Muster, Designs, Matten, Logos, Marken- und Firmenzeichen, etc., in Prospekten, Anzeigen, Internet, etc., nach Bedarf veröffentlicht. Der Auftraggeber versichert des weiteren, daß er STEP.DPA GmbH aufgrund der Verwendung zur Verfügung gestellter Entwürfe, Muster, Designs, Logos, Marken, Firmenzeichen oder Schriftzüge nicht urheberrechtlich belangen wird, bzw. daß er STEP.DPA GmbH, für den Fall, daß Dritte gegen diese urheberrechtliche Verletzungen geltend machen, schad- und klaglos halten wird.
 

VII. SCHLUSSBESTIMMUNG

1) Erfüllungsort ist der Sitz von STEP.DPA GmbH, Hamburg.
 
2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

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